Die Allianz kämpft im Rechtsstreit zu Kostenüberschüssen bei Riester-Renten. So heißt es in einer Mitteilung des Unternehmens: „ Zum Ersten enthalten wir den Kunden keine Gelder vor, da wir in keiner Weise vom jetzigen Modus der Kostenüberschussbeteiligung profitieren. Zum Zweiten trägt die Kostenüberschussbeteiligung nur geringfügig zur gesamten Überschussbeteiligung eines Vertrags bei.“

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Verbraucherzentrale Hamburg und BdV klagt wegen Kostenüberschüssen in Riester-Renten

Die Verbraucherzentrale Hamburg sowie der Bund der Versicherten (BdV) hatten eine Klage gegen die Allianz bezüglich der Kostenüberschüsse in Riester-Renten angestrengt und teilweise Recht bekommen (AZ: 11 O 231/12).

Landgericht Stuttgart bemängelt Transparenz der Informationen

Das Gericht hatte insbesondere die Transparenz der Informationen zur Kostenüberschussbeteiligung bei der Allianz RiesterRente bemängelt. Diese seien, so das Gericht, nicht detailliert genug (der Versicherungsbote berichtet: „Allianz erleidet Niederlage im Rechtsstreit um Riester-Renten“). Der Modus der Kostenüberschussbeteiligung bei der Allianz RiesterRente wurde dagegen seitens des Landgericht Stuttgart nicht beanstandet.

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Trotz der Niederlage in Transparenzfrage sieht sich die Allianz als heimlicher Gewinner. Schließlich seien die Verbraucherschützer mit ihrem Anliegen gescheitert, die von der Allianz geübte Praxis als unrechtmäßig feststellen zu lassen. Die Auffassung des Gerichts über die Transparenz der Informationen zur Kostenüberschussbeteiligung teilt der Versicherungskonzern indes nicht. Deshalb wird derzeit intern geprüft in wie weit Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart einlegt werden.

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