Im Sommer 2010 startete Generali die 3-Phasen-Rente - eine aufgeschobene konventionelle Rentenversicherung gegen Einmalbeitrag. Mit dem Produkt sollte den Kundenwünschen nach Sicherheit, Rendite, Vorsorge für den Pflegefall, Absicherung des Partners und Flexibilität Rechnung getragen werden.
Die optionale Startphase von bis zu zwei Jahren sollte es Kunden, die großen Wert auf die Verfügbarkeit ihres Kapitals legen, ermöglichen, in Ruhe über die Möglichkeiten der Rentengestaltung nachzudenken. In dieser Phase sind außerplanmäßige Teilentnahmen ab 500 Euro möglich. Voraussetzung: Im Vertrag bleibt ein Guthaben, das für eine Rente von monatlich 20 Euro ausreicht.
Die Möglichkeit der außerplanmäßigen Teilentnahmen bleibt auch in der anschließenden Flexibilätsphase, die bis zu 15 Jahre dauert, erhalten.
In der Rentenphase hat der Kunde die Wahl zwischen Restguthabenrückgewähr, Rentengarantiezeit oder Hinterbliebenenrente.
Überschüsse werden in der Startphase monatlich, in der Flexibilitätsphase vierteljährlich und in der Rentenphase jährlich gutgeschrieben.

Anzeige

Nun stellt der Versicherer das Neugeschäft der 3-Phasen-Rente für Makler, Finanzvertriebe und Bankenvertriebe ein.
Für Wiederanlage und Sonderzahlungen bleibt das Produkt weiterhin bestehen.

Fokus auf Rentenprodukte gegen laufenden Beitrag

"Wir überprüfen und justieren unserer Produktportfolio kontinuierlich. Insbesondere aufgrund des lang anhaltenden Niedrigzinsniveaus an den Kapitalmärkten haben wir beschlossen, das Neugeschäft in Einmalbeiträgen präventiv zu steuern, denn wir wollen unseren Kunden diese Produkte trotz des schwierigen Marktumfeldes weiterhin langfristig anbieten können. Daher legen wir nun einen stärkeren Fokus auf unsere Rentenprodukte gegen laufenden Beitrag“ sagte ein Unternehmenssprecher der Generali gegenüber Versicherungsbote.