Mit Elster online Abgabetermin 31.Mai 2013 zur Steuererklärung halten
Am 31.Mai 2013 endet die Abgabefrist für die Einkommenssteuerklärung. Wer jetzt noch schnell seine Steuererklärung einreichen will, der kann mit ElsterOnline, einem kostenlosen Angebot zur elektronischen Steuererklärung, das schnell per Internet erledigen. ElsterOnline ist ein Angebot der Finanzverwaltung. Im Jahre 2012 wurden bereits 12 Millionen Einkommensteuererklärungen mit ELSTER eingereicht.
Etwas länger gibt es schon die kostenlose Software ElsterFormular. Mit dieser Software kann die Steuererklärung am Computer ausgefüllt werden. Die Software prüft die Vollständigkeit der Angaben und rechnet auch die Steuererstattung oder fällige Steuernachzahlung aus. Wer die Software schon länger nutzt, kann sogar die Eingaben aus dem Vorjahr übernehmen. Die Steuererklärung kann mit der Software über das Internet an das Finanzamt übertragen werden. ElsterFormular gibt jedoch keine Hinweise, um Steuern zu sparen. Diese Tipps erhält man nur mit einer professionellen Software oder vom Steuerberater. Wer übrigens die Steuererklärung von einen Steuerberater machen lässt, für den verlängert sich die Frist für die Abgabe der Steuererklärung um sieben Monate.
Anzeige
Wem der Aufwand für eine Installation der Software ElsterFormular zu aufwendig ist, der kann jetzt auch online über die Webadresse www.elsteronline.de die Software direkt im Webbrowser nutzen. Zur Nutzung der Software ist lediglich eine Registrierung notwendig. Nachdem mit ElsterOnline die Steuererklärung beim Finanzamt online eingereicht ist, müssen nur noch die Belege, wie zum Beispiel Spendenquittungen, an das Finanzamt gesendet werden. Wer sich nicht sicher ist, kann auch die Aufforderung des Finanzamtes abwarten. Je nach Steuererklärung kann das ein Vorteil sein, eine Steuernachzahlung wird dann entsprechend später fällig.
Seit dem Veranlagungszeitraum 2011 sind Gewerbetreibende und Freiberufler zur elektronischen Abgabe der Steuererklärung verpflichtet. Empfohlen wird, die Steuerklärung mit der Software auszudrucken und abzuheften. Alle mit der Steuererklärung verbunden Belege sind aufzubewahren und dem Finanzamt auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.