• Erreichte Wasserstände sollten markiert und Schäden dokumentiert werden.
  • Wichtig ist, den Schaden beispielsweise durch Abpumpen des Wassers, Reinigung und Trocknung des Gebäudes sowie der durchnässten Einrichtung so gering wie möglich zu halten.
  • Bevor elektrische Geräte wieder in Gang gesetzt werden, sollten Betroffene diese überprüfen lassen, da im schlimmsten Fall Lebensgefahr bestehen kann.
  • Die Versicherung benötigt Informationen über Verluste und voraussichtliche Kosten so schnell wie möglich. Es wird unbedingt geraten, zerstörte oder beschädigte Gegenstände erst nach Rücksprache zu entsorgen.

Wichtig bei Kfz-Schäden:

Sollte das Kraftfahrzeug überflutet worden sein, helfen folgende Hinweise:

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  • Betroffene sollten das Wasser aus dem Fahrgastraum ablaufen lassen, indem sie die Fahrzeugtüren und den Kofferraum öffnen. Bei einigen Fahrzeugmodellen sind spezielle Auflochbohrungen vorhanden.
  • Lose Fahrzeuginnenteile wie Fußmatten oder Bezüge können entfernt und an der Luft getrocknet werden. Trocknungsversuche mit Hilfsmitteln wie etwa einem Fön sind gefährlich und sollten unterlassen werden. Auch sollte die Innenverkleidung nicht ausgebaut werden, da sie verzieht und später nicht mehr eingebaut werden kann.
  • Auf keinen Fall darf der Motor eines überschwemmten Fahrzeugs gestartet werden.
  • Ein Fachmann muss die Batterie abklemmen.

Was auch immer die Überschwemmung anrichtet: Ratsam ist es, schnellstmöglich den Versicherungsmakler zu informieren oder die kostenlosen Schadenhotlines anzurufen.

Hilfreich sind bei der Schadenmeldung folgende Daten:

  • Versicherungsscheinnummer
  • Was ist beschädigt und in welchem Umfang?
  • Eine erste Schätzung zur Schadenhöhe
  • Ggf. Fotos vom Schaden, aus denen der Schadenumfang hervorgeht
  • Telefonnummer für Rückfragen

Vorbeugender Überschwemmungsschutz

Wer in einem durch Überschwemmung gefährdeten Gebiet wohnt, muss grundsätzlich besondere Vorsicht walten lassen: Bei einer Überschwemmung können Heizöltanks lecken und erhebliche Schäden an Gebäuden, Hausrat, Gewässern und Nutzflächen anrichten. Behälter und Rohrleitungen sollten von vornherein gegen Aufschwimmen, Zutritt von Wasser über Befüll-, Entlüftungs- und sonstige Öffnungen sowie gegen Beschädigungen durch Treibgut und Wasserdruck gesichert werden. Wie man das am besten macht ist in der jeweiligen Verordnung über Anlagen zum Umgang mit Wasser gefährdenden Stoffen (VAwS) der Bundesländer geregelt.

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Wer ein Haus baut, sollte sich bewusst sein, dass man Schäden durch Überschwemmung auch mit baulichen Maßnahmen entgegenwirken kann. Das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes vom Mai 2005 verpflichtet erstmals bundesweit einheitlich jeden, „der von Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und zur Schadensminderung zu treffen“.

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