Mitschuld wegen Unfall ohne Fahrradhelm

Fahrradfahrer, die bei einem Unfall keinen Helm auf haben, tragen eine Mitschuld. Das tragen eines Helmes beim Fahrradfahren ist zwar gesetzlich nicht festgeschrieben. Kann aber bei einem Verkehrsunfall mit Kopfverletzung den Versicherungsschutz mindern. Dies gilt auch dann, wenn sich der Unfallgegner verkehrswidrig verhalten hat. Das entschied der 7. Zivilsenat des schleswig-holsteinischen Oberlandesgerichts (Az.: 7 U 11/12).

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Im konkreten Fall war eine Radfahrerin aus Glücksburg an einem parkenden Auto vorbei gefahren, als dessen Fahrerin unverhofft die Tür öffnete. Da es der Fahrradfahrerin nicht mehr möglich war auszuweichen, kam es zum Sturz. Dabei zog sich die Fahrradfahrerin schwere Kopfverletzungen zu und lag anschließend zwei Monate im Krankenhaus. Die Frau klagte daraufhin Schmerzensgeld und auf Zahlung aller aus dem Unfall entstandenen Schäden.

Fahrradfahrerin bekommt 20 Prozent Mitschuld

Das Oberlandesgericht wies der Fahrradfahrerin nun 20 Prozent Mitschuld zu. Da sie keinen Fahrradhelm getragen hatte. In Ihrem Urteil begründeten die Richter die Entscheidung mit dem besonderen Verletzungsrisiko von Fahrradfahrern im täglichen Straßenverkehr.

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So hieß es zur Begründung: "Daher kann nach dem heutigen Erkenntnisstand grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens beim Radfahren einen Helm tragen wird". Zudem sei die Anschaffung eines Helms für Jedermann wirtschaftlich zumutbar.

Oberlandesgericht Schleswig-Holstein