Eilenburg und Grimma – Welche Lehren aus 2002 gezogen wurden
Nach der Flutkatastrophe im August 2002 wurden zahlreiche Hochwasserschutzmaßnahmen durch Bund und Länder beschlossen, jedoch zum Teil nur unzureichend umgesetzt. So wurden beispielsweise in Sachsen nur 80 von 351 geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen realisiert. Welche Auswirkungen die (Nicht-)Umsetzung derartiger Hochwasserschutzmaßnahmen auf die aktuelle Situation in den einzelnen Städten und auf deren Einwohner hat, belegen die zwei folgenden Beispiele.
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Während viele Orte in Deutschland buchstäblich „ertrinken“, blieb es in Eilenburg, einer kleinen 15.000-Einwohner-Stadt in Nordsachsen, weitgehend trocken. Der Grund dafür lag in der Umsetzung einer deutschlandweit einzigartigen Präventionsmaßnahme: Dem Bau einer Schutzmauer um die Stadt herum. Dieser Bau und die Erweiterung der Deichlandschaft kostete die öffentliche Hand über 35 Millionen Euro – angesichts der Schadensumme von 250 Millionen Euro im Jahr 2002 eine lohnende Investition, die sich bereits jetzt auszahlt.
Viel schlimmer entwickelte sich die Lage für das sächsische Grimma, wo sich der Hochwasserschutz als unzureichend erwies. Auch für diese Stadt sollte der Bau einer Schutzmauer den nötigen Hochwasserschutz bieten. Dieser verzögerte sich jedoch um einige Jahre aufgrund fehlender Akzeptanz der Einwohner. Zudem erhielten viele Einwohner keinen Versicherungsschutz, so dass die erneuten Schäden, die sich laut aktuellen Schätzungen auf 200 Millionen Euro belaufen, von den Wohnungseigentümern weitgehend selbst getragen werden müssen.
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Lessons learned
Die aktuelle Hochwasserkatastrophe und deren Ausmaß belegen, dass die bisher umgesetzten Hochwasserschutzmaßnahmen seit 2002 nicht ausreichen, um die Bürger und deren Wohneigentum in Deutschland angemessen gegen Hochwasser zu schützen. Zudem werden noch immer Baugenehmigungen für Häuser in Hochwasserregionen erteilt, die offensichtlich einer höheren Gefährdungsklasse unterliegen. Laut einer Aussage des sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich konnten 99 Prozent der in Gefährdungsklasse 4 eingeteilten Gebäude nicht versichert werden. Diese Zahl zeigt, dass ein großer Handlungsbedarf bei allen beteiligten Parteien besteht, um das zukünftige Hochwasserrisiko für den Einzelnen zu vermindern. Es bedarf somit eines allumfassenden Konzepts, das insbesondere präventive Maßnahmen miteinbeziehen sollte, schlagen die Versicherungsforen Leipzig vor:
Sicherstellung der schnellen Umsetzung der bereits geplanten Baumaßnahmen zur Verminderung des Hochwasserrisikos, Abbau des Informationsdefizits der Versicherungsnehmer (bspw. durch die öffentliche Bereitstellung von ZÜRS deutschlandweit), Verbot von Baumaßnahmen in gefährdeten Gebieten sowie eine gesetzliche Regelung zum Umgang mit gefährdeten Tierarten im Falle eines Hochwassers (Vorrang von Hochwasserschutzmaßnahmen für Anwohner vor Naturschutz-maßnahmen). Darüber hinaus sollten aber auch gemeinsame Deckungskonzepte von der Versicherungswirtschaft und dem öffentlichen Sektor bereitgestellt werden, um das Risiko zu verteilen und somit den Versicherungsnehmer im Schadenfall zu entlasten.
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