Der Verbraucherbeirat bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist am 20. Juni 2013 in Bonn zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengekommen. Das neue Gremium soll die BaFin bei ihren Aufsichtsaufgaben aus Verbrauchersicht beraten. Dem Beirat werden Vertreter von Verbraucher- und Anlegerschutzorganisationen, außergerichtlichen Streitschlichtungsstellen, der Gewerkschaften, Wissenschaftler sowie das Bundesverbraucherministerium angehören.

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BaFin-Verbraucherbeirat - Teil der Reform der Finanzaufsicht

Die Einrichtung des Verbraucherbeirates ist Teil der Reform der Finanzaufsicht, die im Oktober 2012 in Kraft trat und setzt den eingeschlagenen Weg zur Stärkung der Verbraucherfinanzen fort. Dazu waren in den vergangenen Jahren bereits Instrumente wie Produktinformationsblätter und Beratungsprotokollen etabliert worden.

Seit November 2012 müssen Anlageberater zudem bei der BaFin registriert werden, wenn sie für ein Instituten in der Beratung eingesetzt werden wollen. Dies gewährleistet eine ausreichende Qualifikation. Durch diesen Schritt haben sich zum Stand April 2013 bereits über 180.000 Berater registriert. Bis dato gab es schon knapp 6.000 Kundenbeschwerden.

Bundesverbraucherministerin: Schritt zur Stärkung der Verbraucher

Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner nannte die Einrichtung des Verbraucherbeirates „einen weiteren wichtigen Schritt zur Stärkung der Position der Verbraucher“. Aigner betonte zur Auftaktsitzung des Verbraucherbeirates: „Die Etablierung eines Verbraucherbeirates und eines gesetzlichen Beschwerdeverfahrens sowie die Einführung eines Beraterregisters stärken den Verbraucherschutz und den Wettbewerb um kundenfreundliche Finanzprodukte.“

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Dem pflichtete BaFin-Präsidentin Dr. Elke König bei und erinnerte daran, dass die BaFin seit jeher an vorderster Front im Verbraucherschutz tätig sei. „Zu unseren schärfsten Waffen zählt – das geht leider immer wieder unter – die Solvenzaufsicht“, betonte sie. „Unsere Marktaufsicht sorgt zudem für faire und transparente Bedingungen auf den Finanzmärkten.“ Außerdem durchleuchte die BaFin den Markt im Interesse der Anleger etwa nach unerlaubt betriebenen Finanzgeschäften.

Bundesministerium der Finanzen