Preise, Haftung und der richtige Makler für meinen Bestand
Wie werden die Preise für die Bestandsübertragung ermittelt?
Auf unserer Webseite kann der Makler den Vergütungswert seines Bestandes durch den Bestandswertrechner selbst ermitteln. Der Bestandswertrechner ist nach Versicherungssparten sortiert und der Makler gibt lediglich seine entsprechenden Bestandsdaten je Sparte ein. Sofort wird ein Ergebnis für beide Kaufvarianten ausgegeben. Der genaue Wert des Bestandes wird durch die aktuellen Bestandslisten von jeder Gesellschaft bzw. jedem Produktgeber des Maklers, unter Zugrundelegung der bestehenden Courtagesätze der SüGa ermittelt.
- Bestandsübertragung für Makler - Haftung, BaFin, Datenschutz & Co.
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Erfolgt die Preisermittlung anhand von Verträgen oder dem Kundenwert?
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Die Ermittlung des Vergütungswertes erfolgt bei Sachverträgen durch die Jahresnettoprämie und bei Kranken-/Lebensversicherungsverträgen durch das Jahresbeitragsvolumen. Ein Kundenwert wird nicht ermittelt, da die möglichen Parameter hierfür sehr im subjektiven Bereich liegen.
Wie ist die Haftung nach Bestandsübertragung geregelt?
Nach Unterzeichnung des jeweiligen Bestandsübertragungsvertrages mit all seinen Bestandteilen und der Abtretungserklärung der Courtageansprüche an uns erhält der Makler im Gegenzug von uns die unterzeichnete Schuldbeitrittserklärung. Damit übernehmen wir die gleiche Haftung wie der Makler.
Wie finde ich den richtigen Makler für meinen Bestand?
Es gibt unterschiedliche Anbieter zu Bestandskäufen in der Versicherungsbranche. Einige konzentrieren sich ausschließlich auf große oder regionale Bestände, andere treten wiederum als Vermittler zwischen Verkäufer und Erwerber auf. Eine einheitliche Übersicht der unterschiedlichen Anbieter gibt es nicht, so dass letztlich nur die Internetsuche hilft.
Wir haben uns zum Beispiel auf kleinere bis mittlere Kundenbestände spezialisiert und bieten deutschlandweit interessierten Maklern eine komplette Abwicklung für die Bestandsübertragung, inkl. der rechtssicheren Vertragsgrundlagen.
Wie verhält sich die Bestandsübertragung von der Ausschließlichkeit in den Maklerbestand? Machen Sie das auch?
Ein Vertreter der Ausschließlichkeit hat keinen Bestandsanspruch wie ein Makler. Dem Vertreter steht, je nach Arbeits-/Vermittlervertrag, ein Ausgleichsanspruch von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft zu. Der Kunde des Vertreters kann, wenn er es wünscht, von einem Makler betreut werden. Durch einen Maklervertrag mit dem Kunden kann der Makler die Bestandscourtage von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft, je nach seiner Courtagevereinbarung, erhalten.
Wie läuft die Zusammenarbeit mit den Versicherern?
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Die jeweilige Versicherungsgesellschaft wird von uns über die Bestandsübertragung, im Auftrag des Maklers, schriftlich informiert. Widerspricht kein Kunde der Bestandsübertragung, dann wird der komplette Maklerbestand übertragen. Die Abwicklung der Bestandsübertragungen laufen sehr gut abgestimmt partnerschaftlich und reibungslos.
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