"bAV muss zur Chefsache werden, denn sie dient den Interessen des Unternehmers und seiner Mitarbeiter gleichermaßen", sagte Professor Dr. Bernd Raffelhüschen vom Institut für Finanzwissenschaft der Universität Freiburg beim diesjährigen bAV-Expertenforum des HDI in Köln und führte aus: "Für Arbeitgeber ist die bAV ein wertvolles personalpolitisches Instrument. Sie hilft, Mitarbeiter zu gewinnen und langfristig zu binden. In Zeiten knapper Arbeitskräfte ist die bAV deshalb für jedes Unternehmen ein Muss. Für Arbeitnehmer ist die bAV außerdem eine besonders rentierliche Form der Altersvorsorge - zumal, wenn der Chef sie bezuschusst."

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Die rechtlichen Grenzen der bAV lotete die Rechtsanwältin und Steuerberaterin Margret Kisters-Kölkes in ihrem Vortrag aus: "Unter Produktanbietern ist es derzeit Mode, Bausteine zur Absicherung von Pflegebedürftigkeit an die bAV zu koppeln. Doch solche Konstrukte können für den Arbeitgeber erhebliche Haftungsrisiken bergen. Aus rechtlicher Sicht ist eher empfehlenswert, Pflegevorsorge im Bereich der privaten Lebensversicherung zu betreiben."

Über die Herausforderung, ein betriebliches Versorgungswerk langfristig zu pflegen, referierte der Rechtsanwalt Christian von Buddenbrock: "In Unternehmen entsteht manchmal der Wunsch, Pensionsverpflichtungen auszulagern, beispielsweise um bilanzielle Belastungen zu reduzieren. Ein solches Vorhaben ist nur mit professioneller Unterstützung durch ein Netzwerk erfahrener Spezialisten realisierbar."

HDI