Telekom DSL - Verbraucherschützer verlangen Unterlassungserklärung von der Deutschen Telekom
Anfang Mai hatte die Deutsche Telekom eine Drosselungs-Klausel für ihre DSL-Flatrate-Angebote eingeführt. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen will nach einem Bericht des Focus jetzt gerichtlich den Telekom-Konzern zur Abgabe einer Unterlassungserklärung zwingen.
Mit der Drosselung von DSL Anschlüssen hatte die Deutsche Telekom für viel Aufregung und Protest unter Verbraucherorganisation und Politikern gesorgt. Ab eignem bestimmten Datenvolumen wird ähnlich den Mobilfunkverträgen die Geschwindigkeit reduziert. Ursprünglich sollte die reduzierte Geschwindigkeit bei 384 kBit pro Sekunde liegen, doch die Proteste zeigten Wirkung. Die Telekom korrigierte sich, und setzte die reduzierte Geschwindigkeit auf 2MBit/s nach oben.
Anzeige
Der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen reicht das jedoch nicht, sie verlangt von der Telekom eine Unterlassungserklärung. Mit der Unterlassungserklärung soll die Telekom ein Versprechen abgeben, dass sie zukünftig keine ähnlichen Versuchen zur Drosselung der Geschwindigkeit unternehmen wird. Die Verbraucherzentrale sieht ohne Unterlassungserklärung eine Gefahr der Wiederholung.
Ob die Korrektur der Drosslung durch eine Anhebung der Geschwindigkeit auf 2Mbit/s den Kritikern reichen wird, ist fraglich. Auch bei dieser Geschwindigkeit findet eine Wettbewerbsverzerrung statt, da Videoangebote in HD-Qualität bei dieser Geschwindigkeit nicht genutzt werden können. Da die Telekom selbst Anbieter von Video-Angeboten ist, wird eine Benachteiligung der Konkurrenz befürchtet. Bisher ist die Telekom der einzige Anbieter, der seine DSL-Anschlüsse drosseln will.