GKV: Beitragsschuldner durch neues Gesetz entlastet
Beitragsschuldner in der Krankenkasse (GKV) werden künftig entlastet: Am Freitag billigte der Bundesrat das „Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung“.
Das Gesetz soll Beitragsschuldnern gegenüber der eigenen Krankenversicherung Entlastung bieten. Zum Teil hoch verschuldete Versicherte, die ihre Beiträge seit Beginn der Versicherungspflicht (1.4.2007 in der GKV und seit 1.1.2009 in der PKV) nicht zahlen konnten, werden von den Kosten befreit. Auch soll mit dem Gesetz der (Wieder)Eintritt in die Krankenversicherung mit gemäßigten Beiträgen sowie der Aufhebung von Nachzahlungen erleichtert werden. Freiwillig in der GKV Versicherte sollen künftig zum Beispiel nur noch ein Prozent Zinsen auf Beitragsschulden zahlen statt bisher fünf Prozent.
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Schuldenerlass bei Meldung bis zum 31.12.2013
Versicherungspflichtigen Mitgliedern, die ihrer Krankenkasse aus dem Zeitraum zwischen Eintritt der Versicherungspflicht und Meldung bei der Kasse Beiträge schulden, werden die Schulden erlassen, wenn sie sich noch bis zum 31.12.2013 bei ihrer Kasse melden. Nach dem Stichtag sollte noch mit gemäßigten Beiträgen zu rechnen sein. Auch Säumniszuschläge werden getilgt, weil diese das Problem der Überschuldung verschärften und nicht lösen würden, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit. Einheitliche Regelungen für die Ermäßigung bzw. den Erlass von Beiträgen und Säumniszuschlägen soll der GKV-Spitzenverband treffen.
Falls Versicherungspflicht oder Familienversicherung enden, besteht weiterhin Krankenversicherungsschutz: Die Mitgliedschaft setzt sich als eine freiwillige Mitgliedschaft fort. Innerhalb der ersten 2 Wochen nach einem Hinweis durch die Krankenkasse kann der Versicherte austreten bzw. wechseln. Das geht allerdings nur, wenn er bereits eine neue Krankenversicherung nachweisen kann.
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Unterstützung für Krankenkassen mit 2,34 Milliarden Euro aus Gesundheitsfonds
Zur Kompensation der Mehrausgaben der Krankenkassen durch die Änderung im Krankenhausentgeltgesetz und der Bundespflegesatzverordnung sowie noch aus der Abschaffung der Praxisgebühr stehen statt zuvor 1,78 Milliarden künftig 2,34 Milliarden aus dem Gesundheitsfonds zur Verfügung. In der privaten Krankenversicherung wurde ein Notlagentarif eingeführt. Im Zuge der Gesetzesänderungen erhalten zudem Krankenhäuser zusätzliche Finanzmittel von 1,1 Milliarden Euro.