Ende Juni hat das Bundeskartellamt seinen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2011/2012 vorgestellt. Ohne näher zu spezifizieren, hat die Behörde die „Tendenz“ erkannt, „dass Versicherungsunternehmen verstärkt dazu übergehen, sich über den Erwerb von Beteiligungen an Versicherungsvermittlern vertikal zu integrieren“. Diese Feststellung ist unter der Überschrift „Allgemeiner Überblick und wettbewerbliche Situation“ zu lesen. Wie die Kartellwächter zu dieser „tendenziellen“ Aussage gekommen sind, wird im Jahresbericht allerdings nicht erwähnt. Nach diesem einen Satz gibt das Amt einen Überblick über die Schwerpunkte der Wettbewerbsaufsicht in der Versicherungswirtschaft. Der Begriff der „vertikalen Integration“ wird in den Wirtschaftswissenschaften verwendet und bezeichnet „externes Wachstum von Unternehmen durch Zusammenschlüsse mit anderen Unternehmen, die auf derselben, einer vor- oder nachgelagerten oder einer unverbundenen ... Marktstufe tätig sind“. (Quelle: Gabler Wirtschaftslexikon, Springer Gabler Verlag).

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Fusionskontrolle in der Berufshaftpflicht

Das Bundeskartellamt berichtet ferner über die Prüfung des geplanten Erwerbs von Berufshaftpflichtversicherungen für Architekten, Bauingenieure und beratende Ingenieure der Zurich durch die VHV. Nachdem die Behörde das Hauptprüfverfahren eingeleitet hatte, sei zunächst die „entsprechende Anmeldung von den Anmeldern zurückgenommen worden“ um anschließend den Erwerb eines kleineren Vertragsportfolios anzumelden. Da der Verdacht bestand, dass schon im Vorfeld des ersten Anmeldeverfahrens Versicherungsverträge von der Zurich auf die VHV übergegangen waren, hatte das Bundeskartellamt zwischenzeitlich auch ein Verfahren von Amts wegen eingeleitet, welches eingestellt wurde, heißt es im Jahresbericht.

Kartellverfahren gegen Industrieversicherer

Erwähnt wird auch der Ausgang des Verfahrens gegen Industrieversicherer. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hatte in einem Urteil vom 13. Januar 2010 festgestellt, dass die HDI-Gerling Industrie Versicherung AG nicht für die möglicherweise durch die von der Gerling Konzern Versicherung AG begangene Ordnungswidrigkeit haftet, weil die Voraussetzungen für eine Rechtsnachfolge nicht erfüllt sind. Gegen dieses Urteil hatte die Generalstaatsanwaltschaft im Einvernehmen mit dem Bundeskartellamt Rechtsbeschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt. Durch Beschluss vom 10. August 2011 heißt es im Tätigkeitsbericht, hat der BGH die Beschwerde verworfen.

Hintergrund des Verfahrens waren Durchsuchungen des Bundeskartellamtes bei 13 Versicherungsunternehmen im Juli 2002 sowie März 2003. Die Prüfer konnten nachweisen, dass die Versicherer Mitte 1999 vereinbart hatten, den Preis- und Bedingungswettbewerb zu beenden. Dadurch sollte die Ertragslage der Unternehmen verbessert werden. Die Wettbewerbshüter verhängten Bußgeldbescheide in Höhe von ca. 140 Millionen Euro. Bis auf die HDI-Gerling Industrie Versicherung AG nahmen alle Unternehmen ihre Einsprüche gegen die Bußgeldbescheide zurück. Da nun vom BGH eine Rechtsnachfolge verneint wurde, kann die Behörde kein Unternehmensbußgeld verhängen. Diese Sanktionslücke könne nur durch den Gesetzgeber geschlossen werden, so der BGH.

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Kooperation von Restkreditversicherern

Wenige Monate nach der Freigabe der Gründung des Gemeinschaftsunternehmens Credit Life International Service GmbH durch den Talanx-Konzern und die Rheinland-Versicherungsgruppe, hat das Bundeskartellamt Hinweise erhalten, dass sich die beteiligten Unternehmen nicht, wie vereinbart, vornehmlich auf den Vertrieb von Restkreditversicherungen im Ausland beschränken, sondern auch im Inland kooperieren, schreibt das Amt. Daraufhin wurde ein Kartellverfahren eröffnet, dass schließlich eingestellt wurde. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sprachen jedoch gute Gründe dafür, den sachlich relevanten Markt nach dem Grundsatz der Angebotsumstellungsflexibilität weiter zu fassen. Die Restkreditversicherung weise starke Bezugspunkte zu anderen Versicherungsprodukten, wie insbesondere der klassischen (Risiko-)Lebensversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung, auf.