HDI: Vermögensschaden-Haftpflicht für Immobilienmakler erneuert
Die HDI Versicherung AG hat ihre Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Immobilienmakler in wichtigen Punkten erneuert. Auf Grundlage aktueller gesetzlicher Regelungen und langjähriger Erfahrung in der Branche bietet der Versicherer seit Anfang Juli mit der neuen Bedingungs- und Tarifgestaltung maßgeblich erweiterte und aktualisierte Deckungskonzepte.
„Auch bewährte Produkte wie unsere Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung kommen regelmäßig auf den Prüfstand und werden an aktuelle Anforderungen angepasst“, erklärt Marion Mahlstedt, Leiterin Produktmanagement Firmen Haftpflicht bei HDI.
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Neue Leistungen in der Vermögensschaden-Haftpflicht
Für einen zeitgemäßen und risikogerechten Versicherungsschutz, hat HDI zusätzliche Leistungen und Deckungserweiterungen in die Vermögensschaden-Haftpflicht integriert. Dazu gehören unter anderem:
- Die Mitversicherung öffentlich-rechtlicher Ansprüche.
- Einschluss der Tätigkeit als bevollmächtigter Vertreter bei der Vornahme von Rechtsgeschäften im Immobiliarbereich.
- Erweiterung des Kostenschutzes im Rahmen der Deckung. Kostenschutz gilt jetzt auch für Gerichts- und Anwaltskosten bei einstweiligen Verfügungen und Unterlassungsklagen gegen den Versicherungsnehmer.
Auch die Prämienberechnung ist neu - sie findet nun auf Umsatzbasis statt. Die Verwaltung von maximal 50 privat genutzten Wohneinheiten ist prämienfrei mitversichert.