Ab August steigen die Gerichtskosten
Der Gang vor Gericht wird teurer. Am 01. August tritt das zweite Kostenrechtmodernisierungsgesetz in Kraft. Die Honorare für Anwälte, Sachverständige und Prozessbeteiligte werden durch das Gesetz angehoben.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) prognostiziert, dass sich die Rechtskosten insgesamt um knapp 14 Prozent erhöhen. Im Einzelfall kann es sogar noch teurer werden: So geht der Verband davon aus, dass die Anwaltskosten im Sozialrecht um 25 Prozent steigen und Honorare für Sachverständige sogar um bis zu 60 Prozent.
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Rechtsschutz immer wichtiger
Wenn die Gerichtskosten steigen, ist es gut, eine Rechtsschutzversicherung zu haben, die im Ernstfall für Anwaltshonorare oder sonstige Gebühren einspringt. Laut GDV verfügen jedoch nur rund 40 Prozent der Haushalte in Deutschland über eine entsprechende Absicherung. Dabei kann sie günstiger sein als angenommen: „Oft ist der Jahresbeitrag einer solchen Police niedriger als das Stundenhonorar eines Anwalts oder Gutachters“, sagt Johannes Hack vom Vergleichsportal transparo. „So gibt es etwa eine gute Rechtsschutzversicherung für eine Familie schon für rund 150 Euro im Jahr. Damit ist dann nicht nur der Privatbereich abgesichert, sondern auch Verkehrsrecht, Arbeitsrecht und der Rechtsschutz für die Wohnung oder das Einfamilienhaus.“
Eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, ist also gerade jetzt wichtig. Zumal die Deutschen ohnehin Angst vor finanzieller Überforderung bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung haben: Laut einer Forsa-Umfrage fürchten 71 Prozent der Deutschen vor allem die Kosten eines Rechtsstreits und würden deswegen sogar darauf verzichten, einen Anwalt einzuschalten.