InterRisk nimmt Leistungsanpassungen im Privatgeschäft vor
Die InterRisk hat ihre Versicherungsbedingungen im Privatgeschäft, in der Hausrat-, Wohngebäude- sowie in der Unfallversicherung angepasst. Der Versicherer garantiert ab sofort grundsätzlich, dass alle Abweichungen von den Musterbedingungen des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) vom 1.1.2013 zum Vorteil des Kunden dienen
In einer Erweiterung in § 14 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für das Privatgeschäft (B01) garantiert die InterRisk, dass der Kunde eine Gleichstellung zu den GDV-Bedingungen verlangen darf, falls die InterRisk-Bedingungen ungünstiger für ihn sind: "Sollte entgegen unserer Bedingungsgarantie eine für Sie nachteilige Abweichung von den Musterbedingungen vorliegen, können Sie verlangen, dass wir Sie so stellen, als würden anstelle unserer Bedingungen die entsprechenden, vom GDV empfohlenen Bedingungen gelten“, so wörtlich.
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Umfangreiche Leistungsanpassungen in der Hausratversicherung
Auch in den Hausratkonzepten L, XL und XXL (B26, B27, B28) hat das Unternehmen die Bedingungen an die GDV-Vorgaben angepasst. So verzichtet der Versicherer beispielsweise auf Leistungseinschränkungen im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen die in vielen Bundesländern geltende Pflicht zum Einbau und zur Wartung von Rauchwarnmeldeanlagen. Eine entsprechende Klausel wurde auch im XXL-Konzept der Wohngebäudeversicherung (B38) aufgenommen. Der Versicherer stellt diese Änderungen auch für die WGV-Deckungskonzepte L uns XL in Aussicht.
Insgesamt wurden diverse Deckungssummen erhöht und der Leistungsumfang erweitert. In allen HR-Deckungskonzepten wird bei der Außenversicherung künftig Versicherungsschutz für die Zeit der Ableistung des Bundesfreiwilligendienstes (national sowie international) gewährt, bis ein eigener Hausstand gegründet wurde. Im XXL-Tarif sind ab sofort Diebstähle am Arbeitsplatz - innerhalb der Geschäftszeiten - bis zu 3.000 Euro (ohne Wertsachen) mitversichert. Weiterhin sind dort Vermögensschäden, die durch den Missbrauch von Online-Banking entstehen können, sind mit bis zu 3.000 Euro gedeckt. Die InterRisk erstattet im XXL-Konzept in Zukunft Reperaturkosten für Gebäudeschäden durch Rettungsmaßnahmen.
Unfallversicherung: Definition schwerer Verletzungen für Sofortleistung
In der Unfallversicherung gibt es Änderungen im XL-Konzept: Schwerverletzungen, bei welchen eine Übergangsleistung mit Sofortleistung gezahlt wird, sind ab sofort definiert. Eine entsprechende Liste findet sich unter Klausel 0842, Nr. 2.
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Die Akutalisierung der Unterlagen erfolgte grundlegend wegen einer Erweiterung des Vorstands zum 1.7. 2013. Weitere Bedingungs- und Klauseländerungen sowie Tarifänderungen wurden nicht vorgenommen, so die InterRisk gegenüber Versicherungsbote.