Seit dem ersten Januar des Jahres 2009 gibt es sie: die Abgeltungssteuer in der Bundesrepublik. Sie entspricht einem Viertel der Kapitaleinkünfte. Um bei Sonderregelungen oder Sondersteuern nicht den Überblick zu verlieren, bietet sich die Anwendung eines Hilfsmittels an.
Zur Erleichterung der Berechnung der jeweiligen Abgeltungssteuer nämlich gibt es ein solches Hilfsmittel: der Abgeltungssteuerrechner.
Dieser Rechner kalkuliert mit Hilfe der zu versteuernden Kapitaleinkünfte die Höhe der jeweiligen Abgeltungssteuer inklusive des Solidaritätszuschlags und der Kirchensteuer sowie den verbleibenden Kapitalertrag, der dem Steuerzahler nach dem Abzug aller Steuern noch verbleibt.
Bei dieser Kalkulation berücksichtigt der Rechner auch den Sparer-Pauschbetrag als Freibetrag. Der Freibetrag übrigens liegt für Alleinstehende bei 801 Euro und bei Verheirateten bei 1.602 Euro. Ferner Berücksichtigung finden geleistete ausländische Steuern, welche die deutsche Abgeltungssteuer entsprechend verringern.
Auch der Solidaritätszuschlag im Umfang von gegenwärtig 5,5 Prozent, bezogen auf den Abgeltungssteuerbetrag, kommt dabei noch dazu.
Wer einer Religionsgemeinschaft angehört, zahlt entsprechende Kirchensteuern, die sich mit acht bis neun Prozent auf den Steuerbetrag ebenfalls noch in der Rechnung bemerkbar machen. Jedoch wird die Kirchensteuer auf der Grundlage von § 32d (1) EStG zu einer leichten Minderung der Abgeltungssteuer führen, weil sich diese Steuer als Sonderausgabe abziehen lässt.
So ist die Anwendung des Rechners aber auch dann sinnvoll, wenn man die umgekehrte Berechnung anstellen will, mit dem Ziel, aus einem gegebenen Kapitalertrag nach Abzug der Steuern den ursprünglichen Kapitalertrag vor den Steuerabzügen zu errechnen. So vermag es der Rechner auch, die durchschnittliche Belastung in Prozent in Bezug auf die zu versteuernden Kapitaleinkünfte darzustellen, und nicht nur die absolute Steuerschuld.
Was die durchschnittliche Belastung betrifft, lässt sich sagen, dass sich diese in Folge des steuerfreien Sparer-Pauschbetrags meist unterhalb des Abgeltungssteuersatzes bewegt. Nehmen die Kapitaleinkünfte zu, dann lässt sich aber verzeichnen, dass sich die durchschnittliche Belastung immer weiter dem Abgeltungssteuersatz von 25 Prozent anpasst. Zu diesem Prozentsatz kommen dann noch der Solidaritätszuschlag sowie der Kirchensteuer, im Falle einer Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft, hinzu.
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