Auf jeden Gewerbeertrag fallen üblicherweise Steuern an. Je nach dem, welche Rechtsform ein Unternehmen inne hat und welchen Hebesatz eine Gemeinde anwendet, fällt diese Steuer (GewSt) aus.
Diese Abhängigkeiten lassen sich im Rechner berücksichtigen und sich so einfach der Steuerbetrag entsprechend dem Gewerbesteuergesetz (GewStG) berechnen. Was die Höhe der Steuer angeht, gibt es jeweils Festlegungen der Gemeinden, in denen sich ein Unternehmen niedergelassen hat.
Praktisch sind alle Gewerbebetriebe der Steuerpflicht unterlegen, doch die Freibeträge unterscheiden sich je nach dem, in welcher Rechtsform ein Unternehmen eingetragen ist.
Beispielsweise liegt der jährliche Freibetrag bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften bei 24.500 Euro, während es für Kapitalgesellschaften gar keinen Freibetrag gibt. Unter anderem bilden juristische Personen des öffentlichen Rechts Sonderfälle, denn für sie gilt ein Freibetrag von 5.000 Euro. So kann es zu Additionen oder Abzügen kommen, was den Gewerbeertrag, der am Beginn der Rechnung stand, entweder nach unten oder nach oben beeinflussen kann. Der Gewerbeertrag wird dann stets auf volle hundert Euro abgerundet und kann niemals kleiner als Null ausfallen.
So nach der Subtraktion des Freibetrags noch ein positiver Betrag verbleibt, wird dieser mit der Gewerbesteuer-Messzahl von 3,5 Prozent multipliziert, um den Steuermessbetrag zu errechnen. Dieser Betrag wiederum ist der Ausgangspunkt auf den der Hebesatz der jeweiligem Gemeinde angewandt wird, womit im Ergebnis die tatsächliche Höhe der Gewerbesteuer errechnet werden kann. Der angesprochenen Hebesatz der Gemeinden liegt bei mindestens 200 Prozent, wobei er insbesondere in größeren Städten bei mindestens 400 Prozent liegt.
Seit dem Jahr 2008 erhalten Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften das bis zu 3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrags auf die Einkommensteuer angerechnet. Das bedeutet für diese Gruppe, dass die Gewerbesteuer bei einem Hebesatz von bis zu 380 % für sie keine zusätzliche Belastung darstellt.
So kann der Gewerbesteuer-Rechner für Unternehmen die unter dieser Rechtsform firmieren, ermitteln, wo die effektive Gewerbesteuerbelastung liegt, welche über die Einkommensteuerermäßigung hinaus geht. Auch kann der Rechner die prozentuale Durchschnittsbelastung durch die Gewerbesteuer in Bezug auf den Gewerbeertrag unter Berücksichtigung eines eventuellen Freibetrags und einer eventuellen Einkommensteuerermäßigung anzeigen.
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