Für den Versicherungsnehmer muss stets nachvollziehbar sein, wie hoch die Verwaltungskosten zum Zeitpunkt einer Vertragskündigung seien, urteilte der Bundesgerichtshof.
Auch dürften Kosten für Provisionen und Abschluss dem Versicherungsnehmer grundsätzlich bei einem Neuvertrag nicht übermäßig hoch angesetzt werden. Versicherungsnehmer haben deshalb Anspruch auf eine Neuberechnung des Rückkaufswertes ihrer Verträge. Dies betrifft nicht ausschließlich laufende oder beitragsfrei gestellte Verträge, sondern auch gekündigte.
Mit dem Formular (ausfüllbares PDF-Dokument) kann die Neuberechnung des Rückkaufswertes beim Lebensversicherer beantragt werden. Der Download ist kostenlos.
Formular für Versicherungsnehmer [PDF] | |
Formular für Versicherungsmakler [PDF] |