Versicherungsbote: Studierende haben die Möglichkeit, in den ersten drei Monaten nach Immatrikulation einen Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht zu stellen. Sie können sich dann privat versichern. Was sollten Studierende beachten, wenn sie sich für diesen Schritt entscheiden wollen?

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Daniel Feulner ist Abteilungsleiter PKV beim Leipziger Maklerpool Invers.Invers GmbHDaniel Feulner: Für alle Studierenden gilt grundsätzlich: Sie müssen krankenversichert sein. Zunächst werden sie der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zugeordnet. Aber zugleich haben Studierende einmalig zu Beginn des Studiums die Wahl, sich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen und in der privaten Krankenversicherung (PKV) zu versichern. Das können alle Studierende machen und nicht nur diejenigen, die bereits vorher privat versichert waren.

Wenn Studierende in die PKV wechseln möchten oder in dieser bleiben wollen, müssen sie spätestens drei Monate nach der Einschreibung an der Hochschule (Immatrikulation) einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht bei Ihrer bisherigen Krankenkasse stellen. An die Wahl der Versicherung sind Ihre Kunden dann für die Dauer Ihres Studiums gebunden. Studierende können währenddessen nicht in das jeweils andere System wechseln.

Was sind aus Ihrer Sicht Vorteile, wenn man sich als Student gesetzlich versichert? Was sind die Nachteile?

Ein Vorteil ist, dass Studierende sich über Ihre Eltern familienversichern lassen können. Sofern diese über Ihre Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse abgesichert sind, können sie dort auch während des Studiums bleiben. Studierende zahlen dann so lange keinen eigenen Beitrag, wie deren Eltern Kindergeld erhalten. Das ist in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs der Fall. Nur die Eltern derjenigen, die Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst geleistet haben, erhalten entsprechend länger Kindergeld – höchstens ein Jahr.

Die Familienversicherung ist für Studierende meines Erachtens die günstigste Lösung. Zur Immatrikulation müssen Sie eine Versicherungsbescheinigung der Krankenkasse mitbringen, die Sie telefonisch bei der Kasse bestellen können.

Studierende, die unmittelbar vor dem Studium pflichtversichert waren, etwa durch eine Ausbildung, durch Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales Jahr, müssen sogar nach einem Urteil des Bundessozialgerichts während des Studiums in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben (Urteil vom 27. April 2016, Az. B12KR24/14R). Die Betreffenden haben nicht mehr das Recht, in die private Krankenversicherung zu wechseln.

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Studierende können, wie alle Versicherten, zu einer Kasse Ihrer Wahl wechseln. Kinder von Studierenden sind über ihre studierenden Eltern oder über die Großeltern familienversichert.

Vor- und Nachteile für Studierende

…und was sind Vor- und Nachteile für Studierende bei Wahl eines privaten Krankenversicherers?

Studierende, die bereits in der PKV sind, weil ein oder beide Elternteile privat versichert sind, können das auch im Studium bleiben. Dafür müssen diese sich zu Beginn des Studiums von der Krankenversicherungspflicht befreien lassen. Gerade Kinder von Beamten bleiben häufig weiterhin privat versichert, weil ihre Beiträge durch die Beihilfe sehr niedrig sind. An diese Entscheidung sind Studierende allerdings für das gesamte Studium gebunden. Und das kann aus folgenden Gründen teuer werden: Wer während des Studiums 25 Jahre alt wird, fällt in der Regel aus dem günstigen Beihilfetarif heraus, da die Eltern kein Kindergeld mehr erhalten. Der normale Beitrag für privat versicherte Studierende ist deutlich höher.

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Wer nach dem Studium nicht gleich einen Job findet und Arbeitslosengeld II (Hartz IV) bezieht, bekommt entweder einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung oder die völlige Kostenübernahme (SGB 2 § 9). Dafür kann er aber auch die Vorteile seines Tarifs weiter nutzen. Von Amtswegen erfolgt eine Prüfung des möglichen Wechsels in den Basistarif, dessen Leistungen in etwa der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.

Wer sich nach dem Studium selbstständig macht, muss sich weiter privat versichern und ist für die Dauer der Selbstständigkeit auf die PKV festgelegt. Studierende sollten unbedingt vor Studienbeginn mit den Eltern diese Risiken absprechen.

Eine weitere Ausgangssituation: Falls die Studierenden bereits vor dem Studium ausreichend verdient haben oder selbstständig waren, sind diese möglicherweise schon selbst privat versichert. In diesem Fall ist ein Wechsel zu einer gesetzlichen Krankenkasse nicht ohne Weiteres möglich.

Nur wenn Studierende 30 Jahre oder jünger sind, gelten diese während des Studiums als versicherungspflichtig und können sich ohne Probleme für eine gesetzliche Krankenkasse entscheiden oder durch einen Antrag weiterhin privat versichert bleiben. Sind sie aber älter, haben sie diese Wahlmöglichkeit nicht, sie müssen in der PKV bleiben.

Viele Studierende sind darauf angewiesen, neben dem Studium zu arbeiten. Wer im Schnitt mehr als 20 Stunden arbeitet, gilt als versicherungspflichtig. Was müssen privat versicherte Studentinnen und Studenten mit Blick auf den Nebenjob beachten: gerade, wenn sie vielleicht doch auf einen umfassenderen Nebenjob angewiesen sind?

Wenn Studierende neben dem Studium arbeiten und weniger als 450 Euro im Monat verdienen, sind Studierende dabei im Minijob von Sozialabgaben befreit. Überschreiten diese dagegen die 450-Euro-Grenze regelmäßig, sind sie nicht mehr beitragsfrei familienversichert. In der Regel ist dann der Studentenbeitrag zu zahlen.

In der GKV ist es für Studentinnen und Studenten möglich, sich bis 25 Jahren in der Familienversicherung kostenfrei mitversichern zu lassen. Für viele dürfte das ein Grund sein, vorerst keinen privaten Krankenschutz zu wählen.

Gibt es nach dieser Frist eine Option, noch in das PKV-System zu wechseln: Auch, wenn man sich nicht zu Studienbeginn freistellen ließ?

Das Wichtigste zu dieser Frage in Kürze:

  • Studienanfänger können wählen zwischen der gesetzlichen (GKV) oder der privaten Krankenversicherung (PKV). In der Regel ist die GKV während des Studiums die bessere Wahl. Studierende sind in der gesetzlichen Krankenkasse ihrer Eltern bis zum 25. Lebensjahr kostenlos familienversichert.
  • Der Studentenbeitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung liegt im Monat bei durchschnittlich rund 94 Euro für Kinderlose, die älter als 25 Jahre sind.
  • Mit dem 30. Geburtstag wird es für Studierende deutlich teurer, weil sie dann keinen vergünstigten Beitrag mehr bekommen.
  • Wer im Studium privat versichert war, kann danach nicht zurück in die GKV wechseln, wenn er sich selbstständig macht.

Beamtenkinder haben in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Anrecht auf Beihilfe durch ihre Eltern und müssen sich dann voll versichern. Das kann in der PKV gerade dann Mehrkosten verursachen, wenn das Geld knapp wird: etwa, wenn man länger studiert und Bafög auslief. Sollten Studierende schon bei der anfänglichen Wahl ihres PKV-Tarifes die Zeit danach beachten? Welche Optionen gibt es dann, die Kosten zu senken?

Bei Kinder mit Beihilfeberechtigung entfällt in den meisten Fällen mit Vollendung des 25. Lebensjahr das Anrecht auf Beihilfe. Diese müssen dann in einen 100-Prozent-Tarif wechseln. Hier sollte schon bei Beginn des Studiums drauf geachtet werden, welche Mehrkosten drohen und wie diese gestemmt werden können, wenn sich die Studentin oder der Student Gedanken über die Befreiung in der GKV macht.

Aber Mehrkosten drohen auch bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Sobald Studierende während des Studiums 30 Jahre alt werden oder das 14. Fachsemester erreicht haben, entfällt der Studentenrabatt in der GKV. Sie müssen sich dann freiwillig gesetzlich versichern. Die Berechnung erfolgt dann über die GKV. Auch während eines Promotionsstudiums können Studierende nicht mehr von der studentischen Krankenversicherung profitieren. Das hat das Bundessozialgericht klargestellt (Urteil vom 7. Juni 2018, Az. B 12 KR 15/16 R). Doktoranden müssen sich damit freiwillig gesetzlich versichern.

Die Wahl der Krankenversicherung während des Studiums wirkt sich auch auf die Zeit danach aus.

Hängt es auch von der Studienwahl ab, ob man sich als Studentin oder Student privat versichern sollte? Zum Beispiel, weil man die späteren Jobchancen, potentielles Beihilfe-Anrecht etc. im Blick hat?

Nein, nicht zwangsläufig. Wenn man sich nicht sicher ist, ob man sich gesetzlich oder privat versichern möchte, kann man auch mit einen Optionstarif für eine Vollversicherung planen. Diesen bieten viele private Krankenversicherungsgesellschaften an. Man erhält sich den Gesundheitsstand von jetzt und kann später optimal umstellen.

Es gibt Studienfächer, mit denen man nicht gleich einen Job findet und erst mal eine Weile arbeitslos sein wird. Wenn ich recht informiert bin, droht dann der Basistarif. Wie lässt sich aus Ihrer Sicht die Zeit zwischen Studium und ersten Job überbrücken? Statistisch sind Studierende mehr als zehn Monate nach Abschluss auf Jobsuche.

Die Wahl der Krankenversicherung während des Studiums wirkt sich auch auf die Zeit danach aus. Nicht immer ist ein Systemwechsel möglich. Keine Probleme gibt es in der Regel, wenn Studierende nach dem Studium angestellt arbeiten. Waren diese zuvor gesetzlich versichert, können die Betroffenen das auch weiterhin bleiben.

Keine Probleme gibt es in der Regel, wenn Studierende nach dem Studium angestellt arbeiten. Waren diese zuvor gesetzlich versichert, können die Betroffenen das auch weiterhin bleiben. Waren Studierende privat versichert, dürfen sie nun zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung wählen. In den meisten Fällen ist die GKV zunächst die bessere Option.

Selbst, wenn Studierende während des Studiums privat versichert waren und gleich zum Berufsstart mehr als 62.550 Euro (Jahresarbeitsentgeltgrenze 2020) verdienen, können sie sich gesetzlich versichern. Eine Sonderregelung gibt ihnen eine einmalige Beitrittsmöglichkeit zur GKV, sofern sie zuvor noch nicht voll berufstätig waren.

Falls Studierende sich nach Studiumsende selbstständig machen und bislang gesetzlich versichert waren, haben sie grundsätzlich die Wahl zwischen den Systemen. In der Regel sollten Studierende als Gründer aber zunächst bei einer gesetzlichen Kasse bleiben und sich freiwillig versichern. Wenn diese den Existenzgründerzuschuss erhalten, profitieren sie in der GKV zudem von niedrigeren monatlichen Mindestbeiträgen.

An einen Wechsel in die PKV sollten Studierende als Selbstständige erst denken, wenn das Geschäft gut läuft: auch mit Blick in die Zukunft. Wenn Studierende dagegen privat versichert waren, müssen sie das als Selbstständige auch bleiben und den vollen Beitrag bezahlen. Wichtig: Der Wechsel in Billigtarife mit schlechten Leistungen ist nicht zu empfehlen. Diese werden mit der Zeit oft unverhältnismäßig teuer und sind schwer aufzustocken, wenn sich der Gesundheitszustand verschlechtert.

Sofern Studierende nach dem Studium verbeamtet werden, können und sollten diese sich in der Regel privat versichern, um von der Beihilfe zu profitieren. Finden Studierende nach Ende ihres Studiums keinen Job, haben diese meist keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I, da sie ja zuvor nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Allerdings können diese dann Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beantragen. Dann erhalten die Betroffenen nicht nur die Grundsicherung, sondern das Amt bezahlt auch deren Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Privat versicherte Hochschulabsolventen ohne Job haben die Möglichkeit, in den Basistarif zu wechseln, um Beiträge zu sparen. Auch dafür gibt es einen Zuschuss. In die GKV kann nur wechseln, wer aufgrund einer früheren Anstellung Arbeitslosengeld I bezieht.

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Die Fragen an Daniel Feulner stellte Mirko Wenig

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