Am 3. September wird das „Risikobegrenzungsgesetz“, welches sich eigentlich mit Bankenthemen beschäftigt, im Fachausschuss des Bundesrats beraten, eine Woche später im Bundesrat selbst. Der Entwurf aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) datiert auf auf April 2020 und enthält auch Regelungen für den Sicherungsfonds der Kranken- und Lebensversicherung. Dieser soll bei Lebensversicherungen dann einspringen, wenn ein Lebensversicherungsunternehmen nicht mehr die notwendigen Eigenmittel vorweisen kann. Der Sicherungsfonds soll dann die Verträge des Pleiteversicherers fortführen. Dabei sollen die betroffenen Versicherten keinen Einblick bekommen, wie erfolgreich der für sie einschlägige Bestand geführt wird.

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Flächendeckende Leistungs-Kürzungen zu befürchten?

Nach Einschätzung des BdV sieht das Gesetz auch vor, dass Versicherten die Leistungen flächendeckend gekürzt werden können. Die Versicherungsunternehmen selbst sollen aber nur über eine freiwillige Selbstverpflichtung in die Finanzierung des Sicherungsfonds einbezogen werden. Das ist laut Kleinlein besonders heikel: „Ich befürchte, dass sich die Versicherer zügig aus der freiwilligen Selbstverpflichtung verabschieden und dann Steuerzahler die Milliardenlücke schließen sollen.“

Kleinlein geht sogar noch weiter. Seinem Verständnis nach, bereitet sich das BMF mit diesem Gesetzentwurf auf die Pleite mehrerer Versicherer vor. Den Verbraucherschützer wundert das nicht: Schließlich hat erst kürzlich eine (umstrittene) Studie des BdV massive Probleme bei jedem vierten Lebensversicherer festgestellt.
Sollten die freiwilligen Beiträge zur Finanzierung des Sicherungsfonds nicht ausreichen, befürchtet Kleinlein wieder den Ruf nach staatlicher Hilfeleistung. „Wenn es eng wird, dann wollen die Lebensversicherer stets an die Taschen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und weigern sich, selbst finanzielle Verantwortung zu übernehmen.“

Was die Verbraucherschützer ebenfalls bemängelten: Sie wurden vom BMF nicht zum Thema angehört oder in irgendeiner Form beteiligt. „Augenscheinlich will die Regierung möglichst unbemerkt von Verbrauchern und Versicherten dieses Gesetz durchpeitschen“, kommentiert Kleinlein.

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Die unklare Regelung zur Finanzierung und die Intransparenz bei der Fortführung der Bestände lässt für Kleinlein nur den Schluss zu, dass der Sicherungsfonds für die Bestände von Pleiteversicherungen eine Blackbox werden soll.