Sozialpartnermodell
SozialpartnermodellVereinfacht gesagt, soll das Sozialpartnermodell die Prozesse bei Tarifpartnern (Gewerkschaft und Arbeitgeber) schlank halten. Das Sozialpartnermodell sieht auch ein Opting-Out-Verfahren vor. Das greift, wenn alle Mitarbeiter eines Unternehmens (Tarifvertrag) in die bAV einzahlen. Wer das nicht möchte, muss aktiv widersprechen.geralt / pixabay