VorlesenPausieren 5/5Tipp 2: Datenschutzkonform schreddernZum Datenschutz gehört, Daten auch wieder zu vernichten. Auch bei der Aktenvernichtung müssen die Datenschutzvorgaben eingehalten werden. Dabei werden die Daten in verschiedene Schutzklassen eingeteilt, anhand derer geregelt wird, wie kleinteilig die Akten geschreddert werden müssen. Daraus folgt dann die erforderliche Sicherheitsstufe, die der Schredder aufweisen muss. Der Experte der LV 1871 empfiehlt die Investition in einen datenschutzkonformen Aktenvernichter, der mindestens die Sicherheitsstufe P-4 erfüllt.Hans / pixabay25.11.2024AdvertorialLV 1871: der Golden BU-Schutz für IngenieureIngenieure gehören zu einer Berufsgruppe, die überdurchschnittlich gut verdient. Wenn es darum geht den Lebensstandard im Fall von einer andauernden Krankheit oder Invalidität zu sichern, ist man mit ... Vorheriger ArtikelVorheriger ArtikelGenerali: Die Nummer zwei muss gehenNächster ArtikelNächster ArtikelKrankenkassen: 2022 schon 2,5 Prozent Zusatzbeitrag?
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