6. Die Unfallversicherung kommt für alle Verletzungen auf
6. Die Unfallversicherung kommt für alle Verletzungen aufDie Unfallversicherung haftet vor allem bei bleibenden Schäden und unterstützt dann finanziell. Mit der Entschädigung können Betroffene beispielsweise den etwaigen Umbau des Hauses bezahlen. Dabei ist es unerheblich, ob der Unfall sich im Berufsumfeld oder in der Freizeit ereignet hat. Auch im Ausland gilt der Versicherungsschutz. Da zwei Drittel aller Unfälle in der Freizeit passieren, rät die VGH zum Abschluss einer privaten Unfallversicherung. Denn in diesen Fällen greift der gesetzliche Versicherungsschutz nicht. Insbesondere für Selbstständige oder nicht Erwerbstätige ist sie unerlässlich.Pexels / pixabay