Elterliche SorgeMit einer Vollmacht zur Ausübung der elterlichen Sorge kann dafür gesorgt werden, dass der verbliebene Elternteil während des Auslandseinsatzes überhaupt bestimmte Entscheidungen treffen kann. Andernfalls wäre es notwendig, das Einverständnis des anderen Elternteils einzuholen. Das kann dem Kindeswohl entgegenstehen.geralt / pixabay
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