VorsorgevollmachtIn einer Vorsorgevollmacht lässt sich festlegen, welche Person bestimmte Rechtsgeschäfte übernehmen soll, wenn der Vollmachtgeber dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Solche Vollmachten können auch geteilt werden. So kann eine Person für gesundheitliche Aspekte, eine andere für finanzielle benannt werden.AndrzejRembowski / pixabay
Die Biometrie-Expertin hat ihre Berufsunfähigkeits- und Grundfähigkeitsversicherung maßgeblich weiterentwickelt, mit dem Ziel, noch mehr Menschen eine optimale und passgenaue Produktlösung anzubieten
...