Vorsorgevollmacht
VorsorgevollmachtIn einer Vorsorgevollmacht lässt sich festlegen, welche Person bestimmte Rechtsgeschäfte übernehmen soll, wenn der Vollmachtgeber dazu selbst nicht mehr in der Lage ist. Solche Vollmachten können auch geteilt werden. So kann eine Person für gesundheitliche Aspekte, eine andere für finanzielle benannt werden.AndrzejRembowski / pixabay