Die Hinterbliebenen-Absicherung „auf sich selbst“ abschließen
Die Hinterbliebenen-Absicherung „auf sich selbst“ abschließenKeine gute Idee. Aus steuerlichen Gründen sollte der Empfänger der Versicherungsleistung stets auch Versicherungsnehmer und Beitragszahler sein.mohamed_hassan / pixabay