VorlesenPausieren 2/6Nr. 2 | Pflichtteilsberechtigter kann Gutachterkosten zur Schätzung eines Nachlassgrundstücks ersetzt verlangenWer als nächster Angehöriger von der Erbschaft ausgeschlossen wurde, kann zumindest seinen Pflichtteil einfordern. Hierfür ist oftmals eine Bewertung von Nachlassgegenständen, vor allem von Immobilien erforderlich. Hält der Erbe an einem aus Sicht der Pflichtteilsberechtigten zu niedrigen Wert für eine Nachlassimmobilie fest, so kann der Pflichtteilsberechtigte ein Sachverständigengutachten zum Nachweis eines höheren Wertes in Auftrag geben und die Kosten des Gutachtens vom Erben ersetzt verlangen. Das Landgericht Arnsberg hat einem Pflichtteilsberechtigten 357 Euro Gutachterkosten zugesprochen. Einschränkend stellte das Gericht klar, dass der Erbe die Gutachterkosten dann übernehmen muss, wenn er trotz ersichtlich entgegenstehender Anhaltspunkte an dem niedrigeren Wert festhält. Quelle: Landgericht Arnsberg, Urteil vom 17.9.2021, Az.: 1 O 261/19moerschy / pixabay04.11.2024AdvertorialVertrauen gewinnen: So sorgen Werbemaßnahmen für erfolgreiche VertragsabschlüsseWerbemaßnahmen dienen heutzutage nicht nur dazu, um auf seine Produkte und Dienstleistungen bekannt zu machen, sondern auch um Vertrauen zu schaffen. Die Herausforderung besteht darin, die richtigen ... Vorheriger ArtikelVorheriger ArtikelPKV stärkt Arztpraxen auf dem Land und Vermittlerverband mit neuer VorständinNächster ArtikelNächster Artikel‚Nachhaltiger Vermittlerbetrieb‘: BVK-Checkliste aktualisiert
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