VorlesenPausieren 3/6Nr. 3 | Fehlerhafte Änderung eines Testaments: Übergangener Erbe muss sich nicht auf den Pflichtteil reduzieren lassenEin Sohn sollte auf den Pflichtteil herabgestuft werden, der andere Sohn sollte alles erben. Dumm nur, dass die Erblasserin diese Änderung im Testament nicht unterschrieben hatte. Änderungen eines Testaments können grundsätzlich sogar auf der Kopie eines eigenhändig geschriebenen Testaments vorgenommen werden. Voraussetzung ist dabei allerdings, dass auch die Änderungen mit einer Unterschrift des Erblassers versehen sind. Das hat das Oberlandesgericht entschieden. Eine Erblasserin hatte das Testament im Original in einem Bankschließfach verwahrt, während sie in ihrer Wohnung Kopien aufbewahrte. Auf einer der Kopien nahm die Erblasserin zwei handschriftliche Ergänzungen bzw. Streichungen vor. Die erste Änderung versah sie mit Datum und Unterschrift, bei der zweiten Änderung hingegen fehlt eine Unterschrift. Nach dem Tod der Erblasserin berief sich einer der beiden Söhne darauf, entsprechend der beiden vorgenommenen Änderungen Alleinerbe geworden zu sein und beantragte die Erteilung eines Alleinerbscheins. Dem trat der andere Sohn der Erblasserin als Antragsgegner mit der Begründung entgegen, dass die zweite Änderung, mit der er auf den Pflichtteil beschränkt werden sollte, mangels Unterschrift nicht wirksam sei. Das sahen die Kölner Richter genauso. Quelle: Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 22.07.2021, Az.: I-2 Wx 131/20slightly_different / pixabay04.11.2024AdvertorialVertrauen gewinnen: So sorgen Werbemaßnahmen für erfolgreiche VertragsabschlüsseWerbemaßnahmen dienen heutzutage nicht nur dazu, um auf seine Produkte und Dienstleistungen bekannt zu machen, sondern auch um Vertrauen zu schaffen. Die Herausforderung besteht darin, die richtigen ... Vorheriger ArtikelVorheriger ArtikelPKV stärkt Arztpraxen auf dem Land und Vermittlerverband mit neuer VorständinNächster ArtikelNächster Artikel‚Nachhaltiger Vermittlerbetrieb‘: BVK-Checkliste aktualisiert
04.11.2024AdvertorialVertrauen gewinnen: So sorgen Werbemaßnahmen für erfolgreiche VertragsabschlüsseWerbemaßnahmen dienen heutzutage nicht nur dazu, um auf seine Produkte und Dienstleistungen bekannt zu machen, sondern auch um Vertrauen zu schaffen. Die Herausforderung besteht darin, die richtigen ...