VorlesenPausieren 1/67 sind zu vieleDie gute Nachricht für alle Katzenfreunde zuerst: Grundsätzlich kann der Vermieter die Haltung einer Katze in einer Mietwohnung nicht verbieten. Die Haltung ist zu dulden, wenn von dem Tier keine Belästigungen ausgehen. Doch 7 Katzen in einer Drei-Raum-Wohnung? Das sind zu viele, urteilte Amtsgericht Berlin-Lichtenberg bereits 1996 (Az: 8 C 185/96). Nach einer Abmahnung kann der Vermieter auf Unterlassen der Haltung von mehr als zwei Katzen klagen (§ 550 BGB a.F. bzw. § 541 BGB).RuslanSikunov / pixabayVorheriger ArtikelVorheriger ArtikelRundfunkbeitrag: Welcher Anteil für die Altersvorsorge reserviert istNächster ArtikelNächster ArtikelLebensversicherer spüren Entlastung