VorlesenPausieren 2/6Katze verursacht AuffahrunfallInnerhalb geschlossener Ortschaften müsse - gerade in ländlich strukturierten Orten - damit gerechnet werden, dass Haustiere plötzlich auf der Fahrbahn auftauchen, so das Landgericht Paderborn (Az: 5 S 181/00). Im zugrundeliegenden Fall bremste ein Autofahrer für eine Katze, die die Straße querte. Eine hinter ihm fahrende Frau konnte nicht mehr bremsen und fuhr auf. Anders als die Versicherung der Frau, hielten die Richter eine Vollbremsung für ein Kleintier nicht für eine grob fahrlässige Verkehrsgefährdung. Die Haftpflichtversicherung der Frau musste den Schaden regulieren. Anders verhält es sich, wenn ein Tier außerhalb geschlossener Ortschaften auf freier Strecke die Fahrbahn quert.LuidmilaKot / pixabayVorheriger ArtikelVorheriger ArtikelRundfunkbeitrag: Welcher Anteil für die Altersvorsorge reserviert istNächster ArtikelNächster ArtikelLebensversicherer spüren Entlastung