VorlesenPausieren 2/82. Kann ich vom Gesetz abweichende Regelungen wirksam vereinbaren?Einige Bestimmungen in den Gesetzen, insbesondere zur den Beratungs- und Dokumentationspflichten können vom Makler im Maklervertrag nicht zum Nachteil des Kunden geändert werden. Andere wiederum sind disponibel. Viele Fragen sind gesetzliche jedoch überhaupt nicht geregelt und können daher vom Makler individuell vereinbart werden. So entsteht sowohl für den Makler als auch für den Kunden zusätzliche Rechtssicherheit.PixxlTeufel / pixabayVorheriger ArtikelVorheriger ArtikelHanseMerkur startet Programm zur Krebsfrüherkennung und HUK-Coburg mit WachstumNächster ArtikelNächster ArtikelZurich will mit ChatGPT Schäden bearbeiten und Versicherungsmodelle berechnen