VorlesenPausieren 3/83. Brauche ich als Makler den Maklervertrag auch für meine Tätigkeit gegenüber dem Versicherer?Nein. Es hat die Versicherungsunternehmen nicht zu interessieren, was Sie mit dem Kunden individuell vereinbaren. Gegenüber den Versicherern sollten in der Lage sein, eine Maklervollmacht vorlegen zu können. Ich empfehle, dass diese gesondert ausgestellt und unterzeichnet wird. Des Öfteren ist zu sehen, dass die Vollmacht, wie auch die Datenschutzinformation und –einwilligung irgendwo mit im Maklervertrag eingebaut ist. Derartiges ist dann schnell unwirksam.PublicDomainPictures / pixabayVorheriger ArtikelVorheriger ArtikelHanseMerkur startet Programm zur Krebsfrüherkennung und HUK-Coburg mit WachstumNächster ArtikelNächster ArtikelZurich will mit ChatGPT Schäden bearbeiten und Versicherungsmodelle berechnen