VorlesenPausieren 4/5Schadenminderungspflicht beachten!Ist ein Hagelschaden eingetreten, muss der Autofahrer seine Schadenminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) beachten. Das heißt, er muss Sorge tragen, dass der Schaden sich nicht unnötig verteuert. Sonst ist die Versicherung berechtigt, ihre Schadenszahlung anteilig zu kürzen. Konkret kann das zum Beispiel bedeuten, eine vom Hagel eingeschlagene Autoscheibe abzudecken, damit eindringendes Regenwasser keine zusätzlichen Schäden anrichten kann.DerTobiSturmjagd / pixabayKfz-Versicherung Kfz-Versicherung hier vergleichen Vorheriger ArtikelVorheriger ArtikelDeutsche Rentenversicherung warnt vor höheren BeiträgenNächster ArtikelNächster ArtikelUnfallversicherung: krisenfest bei stagnierender Nachfrage