Gleitschirm-/Drachenfliegen
Gleitschirm-/DrachenfliegenSchon aufgrund der Sturzhöhe oder aufgrund von schweren Unfällen durch nicht kontrollierbare Wetterereignisse (Windböen) gelten Hobbys wie Gleitschirm- und Drachenfliegen als riskant. Das Fliegen mit Wingsuit (Flügelanzug) gilt sogar als gefährlichste Sportart der Welt aufgrund einer hohen Zahl an Todesfällen auch unter Profis, ist deswegen in Deutschland verboten und wird kaum zu versichern sein. Wenngleich es aber auch nur eine geringe Anzahl Wingsuit-Sportler gibt, ist das Fliegen mit Gleitschirm sowie Drachenfliegen weniger gefährlich und ist mittlerweile zu einer beliebten Freizeittätigkeit geworden – in Deutschland gibt es über 900 Fluggelände. Wie alle anderen Luftfahrzeuge müssen Gleitschirme und Drachen zur Abdeckung von Personen- und Sachschäden Dritter haftpflichtversichert sein. Wichtig ist auch: die Unfallversicherung schließt Schäden mit Gleitschirm in der Regel per Klausel aus. Wer regelmäßig Gleitschirm-Flüge macht, sollte dies auch unbedingt bei Abschluss einer BU-Versicherung oder RLV angeben. Auch sollte man auf besondere Bedürfnisse des Versicherungsschutzes achten (hohe Bergungskosten etc.) – und hier auch eine spezialisierte Sportlerversicherung abschließen.Dirkek@pixabay