Kitesurfen
KitesurfenZwar: die Sturzhöhe beim Kite-Surfen ist in der Regel nicht so hoch wie beim Gleitschirm-Fliegen. Dennoch lauern auch hier Gefahren – zu den häufigsten Verletzungen zählen Sprunggelenks- und Knieverletzungen, Schulterluxationen sowie Schnitt- und Platzwunden durch scharfe Kanten des Boards oder die Kiteleinen. Besonders gefährlich sind unkontrollierte Landungen und plötzliche Windböen, die zu schweren Stürzen führen können. Wer nur selten – einmal im Jahr im Urlaub – Kitesurfen betreibt, muss dies in der Regel nicht bei Abschluss einer BU- oder Risikolebensversicherung angeben. Bei einer Unfallversicherung ist zu prüfen, ob das Hobby gemäß Formulierung der Klausel unter den Ausschluss für Gleit- und Drachenflüge fällt – wodurch notfalls spezielle Policen notwendig sind. Wer dieses Hobby regelmäßig betreibt, bei dem fällt die Angabe des Hobbys unter die „vorvertragliche Anzeigepflicht“ – und sollte unbedingt auch bei Abschluss einer BU- und Risikolebensversicherung erfolgen.simonhorsch@pixabay