VorlesenPausieren 7/11KitesurfenZwar: die Sturzhöhe beim Kite-Surfen ist in der Regel nicht so hoch wie beim Gleitschirm-Fliegen. Dennoch lauern auch hier Gefahren – zu den häufigsten Verletzungen zählen Sprunggelenks- und Knieverletzungen, Schulterluxationen sowie Schnitt- und Platzwunden durch scharfe Kanten des Boards oder die Kiteleinen. Besonders gefährlich sind unkontrollierte Landungen und plötzliche Windböen, die zu schweren Stürzen führen können. Wer nur selten – einmal im Jahr im Urlaub – Kitesurfen betreibt, muss dies in der Regel nicht bei Abschluss einer BU- oder Risikolebensversicherung angeben. Bei einer Unfallversicherung ist zu prüfen, ob das Hobby gemäß Formulierung der Klausel unter den Ausschluss für Gleit- und Drachenflüge fällt – wodurch notfalls spezielle Policen notwendig sind. Wer dieses Hobby regelmäßig betreibt, bei dem fällt die Angabe des Hobbys unter die „vorvertragliche Anzeigepflicht“ – und sollte unbedingt auch bei Abschluss einer BU- und Risikolebensversicherung erfolgen.simonhorsch@pixabay04.11.2024AdvertorialVertrauen gewinnen: So sorgen Werbemaßnahmen für erfolgreiche VertragsabschlüsseWerbemaßnahmen dienen heutzutage nicht nur dazu, um auf seine Produkte und Dienstleistungen bekannt zu machen, sondern auch um Vertrauen zu schaffen. Die Herausforderung besteht darin, die richtigen ... Berufsunfähigkeit Berufsunfähigkeitsversicherung hier vergleichen Unfallversicherung Unfallversicherung hier vergleichen Risikolebensversicherung Risikolebensversicherung hier vergleichen Vorheriger ArtikelVorheriger ArtikelKfz-Versicherung: Vertragsentlastung trotz verspäteter Meldung des FahrzeugverkaufsNächster ArtikelNächster ArtikelDie privaten Krankenversicherer mit den höchsten BaFin-Beschwerdequoten
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