Motorsport
MotorsportSchon der Ausschluss der „Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen“ durch die Unfallversicherung zeigt, dass Motorsport besondere Obacht bei dem Abschluss von Versicherungen erfordert. Denn Motorsport gilt Versicherern als Risikosport. Das hat nicht nur mit den öffentlichkeitswirksamen Todesfällen zu tun – laut dem internationalen Dachverband FIA sterben jährlich etwa 100 Menschen beim Motorsport, die meisten bei eher kleineren Rennen „auf Clubniveau“. Sondern auch die Wahrscheinlichkeit für schwere Verletzungen ist beim Motorsport groß – angefangen von Kopfverletzungen bis hin zu schwerwiegenden Rücken- und Wirbelsäulenverletzungen. Deswegen sind auch bei der Risikolebensversicherung oder der Berufsunfähigkeitsversicherung Ausschlüsse für Motorsport keineswegs unüblich und ist der Versicherungsschutz nur durch Aufschlag (und zudem nicht bei allen Anbietern) zu haben – es empfiehlt sich wieder die anonyme Voranfrage. Motorsport als Hobby ist bei Antrag einer BU- Versicherung oder RLV als „vorvertragliche Anzeigepflicht“ unbedingt anzugeben. Für die Haftpflicht gelten ab 15. April 2024 zudem neue Mindestversicherungssummen – für Personenschäden bei Motorsportveranstaltungen zum Beispiel 7.500.000 Euro je Schadensfall und für Sachschäden 1.300.000 Euro. Die Haftpflichtversicherung muss dabei mindestens für Halter, Eigentümer und Fahrer gelten.RojobronoStudio@pixabay